Foto: R.Busse

Plenarsitzung im Niedersächsischen Landtag

Monatlich kommt der Landtag zu einer mehrtägigen Plenarsitzung zusammen

Nachdem wir mit unserer Gruppe am 16. Februar 2018 den neuen Landtag besichtigt hatten, nutzten wir nun gerne die Möglichkeit, einer Plenarsitzung beizuwohnen, um das Thema Landtag für uns abzurunden bzw. aufzufrischen, denn im Januar 2009 hatten wir den alten Landtag bereits einmal besucht.

Bevor wir eine umfassende Einführung bekamen, konnten wir schon mal dem Livestream der Debatte folgen, sahen dann einen Zeitraffer über die 4 Umbaujahre. Außerdem erfuhren wir Einzelheiten über die Arbeit in diesem Hause.  Einmal im Monat kommt der Landtag zu einer drei bis vier Tage dauernden Plenar­sitzung zusammen. Dafür gilt eine Erschei­nungspflicht für alle Abgeordneten. Die Redner tragen die Ergebnisse aus den Ausschüssen vor, was erklärt, dass nicht jeder der Parlamentarier immer im Plenarsaal sein muss, weil ihm die Inhalte bekannt sind. Zu Abstimmungen allerdings kommen dann alle zusammen. Der sehr selten angewendete Hammelsprung wurde erklärt und auch die Tatsache, dass die Landtagspräsiden­tin einen Abgeordneten, der mehrmals stört, des Saales verweisen kann. Insofern hat sich seit unserem ersten Landtagsbesuch an dem Prozedere nichts geändert.

Alle Sitzungen des Niedersächsischen Landtages werden im Livestream übertragen.

Dann wurden wir auf eine der Besuchertribünen im Plenarsaal geführt. Der Ältestenrat beschließt jeweils die Tage­sordnung für die Plenarsitzung. Der Reihe nach werden die Redner aufgerufen, kommen ans Redner­pult und haben sechs Minuten Redezeit. Als erstes begrüßt der Redner die Landtagspräsidentin und die Kollegen. Während seiner Rede hat er das Recht, Zwischenfragen zuzulassen oder abzuwehren. Das Ende der Redezeit wird durch einen Glockenton signalisiert. Wir hörten Ausführungen zu den Themen „Beitrags­freier Kindergarten“ und außerdem „Minderheiten­rechte der kleinen Fraktionen im Parlament“, in dem es um die Quoren ging, nämlich die Zahl der Stimmen, die erreicht werden muss, damit eine Ab­stimmung gültig wird. „Jede Sitzung des Landtages wird wortwörtlich proto­kolliert und als Plenarprotokoll  zur Verfügung  gestellt. Auch Zwischenrufe und Bemerkungen sind dort festgehalten. Vor Veröffentlichung können die Rednerinnen und Redner die Niederschrift prüfen. Im Fall von Korrekturen darf der Sinn der Rede oder ihrer einzelnen Teile nicht geändert werden. Die Protokolle werden auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht.“ So steht es im Internet und auch: „Alle  Sitzungen des Niedersächsischen Landtages werden im Livestream übertragen. Zusätzlich zur Über­tra­gung des Norddeutschen Rundfunks (NDR) erfolgt eine Live-Übertragung mit Originalvideo, Gebärden­sprach­video und Untertiteln. Siehe „Landtag live“.

Diskussion mit zwei Abgeordneten aus den Wahlkreisen 31 und 32

Nach 50 Minuten verließen wir den Plenarsaal und wurden in einen Presseraum geführt. Hier wurde uns die Mög­lichkeit geboten, mit zwei Abgeordneten zu diskutieren. Unseren Fragen stellten sich Rainer Fredermann (CDU) vom Wahlkreis 31 Langenhagen, – den wir schon von unserem Besuch im Februar kannten – und Rüdiger Kauroff (SPD) vom Wahlkreis 32 Garbsen/Wedemark.

Insgesamt war der Besuch des Niedersächsischen Landtags für uns ein interessanter Einblick in die Arbeit der Politiker.